Im Familienrecht berate und vertrete ich diejenigen, die rechtliche Regelungen für Ehe oder Partnerschaft wünschen, ebenso diejenigen, die eine solche Verbindung auflösen möchten. Dabei steht die Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht (seit 1998) mit jahrzehntelangen Erfahrungen in Beratung, außergerichtlicher Vertretung, prozessualen Verfahren und Mediationsverfahren zur Verfügung. Spezialkenntnisse und Erfahrungen liegen auch im Bereich von nationalen und internationalen Adoptionen sowie in Verfahren nach dem „Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung“ (abgekürzt: HKÜ) vor. |