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Familienrecht, hier speziell: Kindschaftsrecht und Erbrecht stellen die Schwerpunkte meiner seit 1979 betriebenen Kanzlei dar.
Im Familienrecht berate und vertrete ich diejenigen, die rechtliche Regelungen für Ehe oder Partnerschaft wünschen, ebenso diejenigen, die eine solche Verbindung auflösen möchten. Dabei steht die Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht (seit 1998) mit jahrzehntelangen Erfahrungen in Beratung, außergerichtlicher Vertretung, prozessualen Verfahren und Mediationsverfahren zur Verfügung.
Das nationale und internationale Kindschaftsrecht bildet dabei einen besonderen Schwerpunkt. In diesem Bereich berate und vertrete ich Eltern in Sorgerechts- und Umgangsauseinandersetzungen.
Pflegekindschaftsrecht und Adoptionsrecht:
Die Rechte von Pflegekindern, Pflegeeltern, Adoptivkindern und Adoptiveltern sowie jungen Erwachsenen, die Pflegekinder oder Adoptivkinder waren, werden von mir seit über 35 Jahren vertreten. In diesem Bereich erfolgt bundesweit eine Beratung und Vertretung von Pflegeeltern, Adoptiveltern, Jugendämtern, Amtsvormündern und Freien Trägern.
Spezialkenntnisse und Erfahrungen liegen auch im Bereich von nationalen und internationalen Adoptionen sowie in Verfahren nach dem „Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung“ (abgekürzt: HKÜ) vor.
Das Erbrecht stellt einen weiteren Schwerpunkt dar, wobei die fachliche Kompetenz auf langjähriger Erfahrung und der erfolgreichen Absolvierung von Fachanwaltskursen im Erbrecht beruht. In diesem Bereich berate und vertrete ich diejenigen, die ihre Angelegenheiten durch Testament, Erbvertrag, Vermächtnis oder auf sonstigen Wegen regeln möchten. Ebenso vertrete ich diejenigen, die Erben geworden sind und eine sachliche, konsequente und kompetente Abwicklung des Erbschaftsvorgangs wünschen.
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