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Fortbildungen:


Fachliche Erweiterungen:
Das Wintersemester 2006/2007 war - wie in jedem Jahr, jedoch in diesem Jahr besonders - eine intensive Phase der Fortbildung:

Erbrecht:
Zunächst erfolgt eine Erweiterung der Kompetenz im Bereich Familienrecht/ Erbrecht durch Teilnahme an einem Kurs zum Erwerb der Fachanwalts-Qualifikation "Fachanwalt für Erbrecht" (120 Zeitstunden mit Klausuren).

Familienrecht:
Daneben wurden naturgemäß die Fortbildungen im Familienrecht zu den Themen
Unterhaltsrecht, neue Entscheidungen des BGH sowie
Zugewinnausgleichsprozess, Angriffs- und     Verteidigungsstrategien sowie
"Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof" (in Straßburg) und

Arbeitsrecht: zum Thema
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (früher auch genannt: "Anti-Diskriminierungsgesetz") absolviert. Dieses an 18.8.2006 in Kraft getretene Gesetz beinhaltet außerordentlich einschneidende Neuerungen, die mehr als das gesamte Arbeitsverhältnis betreffen, beginnend mit dem Inserat, der Stellenausschreibung, dem Auswahlverfahren, der Gestaltung eines diskriminierungsfreien Unternehmens, welche dem Gesetz entsprechen müssen, der notwendigen Schulung der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter zu dieser Problematik bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die gesetzliche Umsetzung der hier zu Grunde liegenden EU-Richtlinien bietet eine unendliche Fülle von Gelegenheiten, gegen das Gesetz zu verstoßen und dafür mit Sanktionen belegt zu werden. Gleichzeitig ist die Anwendung des Gesetzes nicht auf Arbeits-verhältnisse beschränkt, sondern betrifft z. B. auch Freiberufler und andere Arten von Vertragsverhältnissen, auch den Bereich der so genannten zivilrechtlichen Diskriminierung (Wohnungsvermietung, Versicherungen etc.). Für den Umgang mit dem AGG bedarf es intensiver Beratung.