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Schwerpunkt Erbrecht:
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Beratung und Vertretung, um eine sinnvolle Gestaltung zu erreichen durch:
Testamente,
Erbverträge,
Vermächtnisse,
gesetzliche Erbfolge,
ebenso Beratung und Vertretung bei Durchsetzung
erbrechtlicher Ansprüche,
von Pflichtteilsansprüchen,
von Vermächtnisansprüchen,
Beratung zu Annahme und Ausschlagung von Erbschaften
Maßnahmen zur Beseitigung problematischer
und fehlerhafter Verfügungen von Todes wegen
Widerruf,
Anfechtung,
Rücktritt,
Aufhebung,
Feststellungen von Erbunwürdigkeit
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