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Eheverträge:



Sie haben vor längerer Zeit einen Ehevertrag abgeschlossen und möchten aus gegebenem Anlass wissen, ob dieser noch wirksam ist, insbesondere im Hinblick auf die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs zu den Eheverträgen? Diese beiden höchsten deutschen Gerichte haben in den letzten Jahren in mehreren Fällen Eheverträge wegen Sittenwidrigkeit für unwirksam erklärt. Die Folge (so der BGH zuletzt am 5.7.2006): die im Ehevertrag vereinbarte Unterhaltsbegrenzung entfällt, der Unterhalt ist nach Maßgabe der ehelichen Lebensverhältnisse zu zahlen.
Lassen Sie sich beraten!

Sie möchten einen Ehevertrag abschließen und wissen, was überhaupt noch zulässig ist und - so weit voraussehbar - nicht demnächst wieder für unwirksam erklärt wird?
Lassen Sie sich beraten!

Sie haben von einiger Zeit aus guten Gründen wesentliche Teile Ihres Vermögens auf Ihre/n Ehepartnerin/Ehepartner übertragen. Sie stellen fest: Die Ehe geht in die Krise. Ihr Vermögen gerät in Gefahr. Was können Sie tun, um Ihr Vermögen zu sichern?
Lassen Sie sich beraten!

Sie haben den Medien entnommen, dass das Unterhaltsrecht per Gesetz zum Teil beträchtlich geändert wird. Sie möchten wissen, welche Unterhaltsverpflichtungen und welche Unterhaltsansprüche sich daraus zukünftig ergeben?
Lassen Sie sich beraten!