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Schwerpunkte:



  • Beratung bei Abschluss von Arbeitsverträgen
  • Bewältigung von individuellen Krisen im Arbeitsverhältnis für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Erhaltung, Beendigung und Auflösung von Arbeitsverhältnissen innerhalb und außerhalb des Kündigungsschutzrechts
  • Mobbing-Probleme
Fachbeiträge:
www.agsp.de (Internet):
Dezember 2005
»Gesetzeslücke in der Schnittstelle Familienrecht/Arbeitsrecht in der Gleichbehandlung von adoptierten und leiblichen Kindern im Bereich Elternzeit« ; Besprechung einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen zur Anwendung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG) bei Adoptionen.
ausführliche Begründung zum Download
Fortbildung:

Arbeitsrecht: zum Thema

- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (früher auch genannt: "Anti-Diskriminierungsgesetz") absolviert. Dieses an 18.8.2006 in Kraft getretene Gesetz beinhaltet außerordentlich einschneidende Neuerungen, die mehr als das gesamte Arbeitsverhältnis betreffen, beginnend mit dem Inserat, der Stellenausschreibung, dem Auswahlverfahren, der Gestaltung eines diskriminierungsfreien Unternehmens, welche dem Gesetz entsprechen müssen, der notwendigen Schulung der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter zu dieser Problematik bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die gesetzliche Umsetzung der hier zu Grunde liegenden EU-Richtlinien bietet eine unendliche Fülle von Gelegenheiten, gegen das Gesetz zu verstoßen und dafür mit Sanktionen belegt zu werden. Gleichzeitig ist die Anwendung des Gesetzes nicht auf Arbeits-verhältnisse beschränkt, sondern betrifft z. B. auch Freiberufler und andere Arten von Vertragsverhältnissen, auch den Bereich der so genannten zivilrechtlichen Diskriminierung (Wohnungsvermietung, Versicherungen etc.). Für den Umgang mit dem AGG bedarf es intensiver Beratung.