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Schwerpunkte:
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- Beratung bei Abschluss von Arbeitsverträgen
- Bewältigung von individuellen Krisen im Arbeitsverhältnis für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Erhaltung, Beendigung und Auflösung von Arbeitsverhältnissen innerhalb und außerhalb des Kündigungsschutzrechts
- Mobbing-Probleme
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Fachbeiträge:
www.agsp.de (Internet):
Dezember 2005
»Gesetzeslücke in der Schnittstelle Familienrecht/Arbeitsrecht in der Gleichbehandlung
von adoptierten und leiblichen Kindern im Bereich Elternzeit«
; Besprechung einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen
zur Anwendung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG) bei
Adoptionen.
ausführliche Begründung zum Download

Fortbildung:
Arbeitsrecht: zum Thema
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (früher auch genannt:
"Anti-Diskriminierungsgesetz") absolviert.
Dieses an 18.8.2006 in Kraft getretene Gesetz beinhaltet außerordentlich
einschneidende Neuerungen, die mehr als das gesamte Arbeitsverhältnis betreffen,
beginnend mit dem Inserat, der Stellenausschreibung, dem Auswahlverfahren, der
Gestaltung eines diskriminierungsfreien Unternehmens, welche dem Gesetz entsprechen
müssen, der notwendigen Schulung der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter zu dieser
Problematik bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die gesetzliche
Umsetzung der hier zu Grunde liegenden EU-Richtlinien bietet eine unendliche Fülle
von Gelegenheiten, gegen das Gesetz zu verstoßen und dafür mit Sanktionen belegt zu
werden. Gleichzeitig ist die Anwendung des Gesetzes nicht auf Arbeits-verhältnisse
beschränkt, sondern betrifft z. B. auch Freiberufler und andere Arten von
Vertragsverhältnissen, auch den Bereich der so genannten zivilrechtlichen
Diskriminierung (Wohnungsvermietung, Versicherungen etc.). Für den Umgang mit
dem AGG bedarf es intensiver Beratung.
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